An dieser Stelle sei auch darauf hingewiesen, dass es sich beim Überspringen von Klassen nicht um eine Förderungsmassnahme handelt, sondern dass dadurch vielmehr versucht wird, bei Schülerinnen und Schülern mit überdurchschnittlichen Fähigkeiten psychische Beeinträchtigungen zu begrenzen oder zu verhindern, die durch anhaltende Unterforderung entstehen können. Der Anspruch auf ausreichenden Grundschulunterricht ist indessen auch nach den neuen Bestimmungen nicht gleichbedeutend mit dem Bedürfnis auf die optimalste bzw. geeignetste Schulung des einzelnen Kindes.