VPB 59/1995 Nr. 58). In jüngster Zeit ist in der Öffentlichkeit das Bewusstsein gewachsen, dass hochbegabte Kinder der gezielten Förderung bedürfen. Seitens der Schulbehörden wird zunehmend versucht, in diesem Zusammenhang gezielte pädagogische und organisatorische Massnahmen zu treffen. Die per 1. Oktober 2000 in Kraft getretene neue Norm in § 15 Abs. 4 SchulG sieht ausdrücklich vor, dass Schüler mit besonderen Begabungen, die durch den ordentlichen Unterricht nicht genügend gefördert werden können und für die das Überspringen von Klassen nicht angezeigt ist, in der Regelklasse mit geeigneter Unterstützung gefördert werden können.