4 Abs. 1 RSA 2000 Schulen im medizinischen Bereich nicht unter das Abkommen fallen. f) Zusammenfassend ist festzuhalten, dass eine Übernahme des Schulgeldes für die Ausbildung zur Ernährungsberaterin abschliessend im Regionalen Schulabkommen im Gesundheitswesen der Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Luzern und Solothurn geregelt ist und dieses Abkommen einzig Anspruch auf Übernahme des Schulgeldes für die Ausbildung an der Ernährungsberatungsschule in Bern gibt.