Auf dieser Liste ist keine der drei Schulen für Ernährungsberatung aufgeführt, weshalb aus diesem Abkommen ebenfalls kein Anspruch auf Übernahme des Schulgeldes für die Schule für Ernährungsberatung in Zürich abgeleitet werden kann. Ebensowenig kann ein Anspruch aus dem Regionalen Schulabkommen (RSA 2000; SAR 400.300) vom 17. Mai 2000 abgeleitet werden, da gemäss Art. 4 Abs. 1 RSA 2000 Schulen im medizinischen Bereich nicht unter das Abkommen fallen.