Als Zulassungsvoraussetzung für diese Ausbildung wird mindestens eine abgeschlossene Sekundarstufe II verlangt (vgl. Ziff. 7.1.2. der Bestimmungen des SRK für die Ausbildung der Ernährungsberater, Revision vom 29. Mai 2001). Es handelt sich somit um eine ausseruniversitäre 2002 Schulrecht 137