SAR 473.111) vom 3. September 1984 lautet: "Der Regierungsrat legt jährlich mit Inkrafttreten auf den 1. September die beitragsberechtigten Ausbildungen und Schulen sowie deren Einzugsgebiete fest, beschliesst über die Anerkennung der Ausbildungsausweise und bestimmt die Höhe der Beiträge. Dieser Beschluss wird in der Aargauischen Gesetzessammlung publiziert." Im Regierungsbeschluss über Beiträge für Ausbildungen an ausserkantonalen Fachschulen vom 2. Mai 2001 (AGS 2001, S. 135) wird keine Schule für Ernährungsberatung erwähnt.