Beitragsberechtigt sind insbesondere Ausbildungen an - Musikakademien und Konservatorien, - Kunstgewerbeschulen, - Schulen für soziale Arbeit und heilpädagogische Ausbildungen, - Höheren Technischen Lehranstalten und Höheren Wirt- schafts- und Verwaltungsschulen. Dabei bestimmt der Regierungsrat die beitragsberechtigten Ausbildungen und Schulen sowie deren Einzugsgebiete, wobei er die Leistung von Schulgeldbeiträgen davon abhängig machen kann, ob der Sitzkanton der Fachschule für seine Schüler an aargauischen Fachschulen Beiträge leistet.