Bei der Ausbildung zur Ernährungsberaterin handelt es sich um eine Höhere Fachschulausbildung (siehe vorne, Erw. 1/a). Im Bereich von Ausbildungen an Fachschulen gilt im Kanton Aargau gemäss § 1 des Dekrets über die Beiträge für Ausbildungen an ausserkantonalen Fachschulen (SAR 473.110) vom 10. April 1984, dass der Kanton für Studierende mit Wohnsitz im Kanton Aargau, die ausserkantonale Fachschulen besuchen, Beiträge an das Schulgeld leistet, sofern 136 Verwaltungsgericht 2002