Nach dem klaren Wortlaut der vorerwähnten Normen bezieht sich das Kriterium der Unentgeltlichkeit ausschliesslich auf den Besuch öffentlicher Schulen am Wohnort des schulpflichtigen Kindes. Die Unentgeltlichkeit ist dabei das notwendige Gegenstück zur öffentlichen Primarschulpflicht, denn anders könnte das Schulobligatorium nicht wirksam durchgesetzt werden (AGVE 2001, S. 135. f). cc) aaa) Bei der Ausbildung zur Ernährungsberaterin handelt es sich um eine Höhere Fachschulausbildung (siehe vorne, Erw.