a des Regionalen Schulabkommens im Gesundheitswesen sind die schulischen Angebote innerhalb des Abkommens als Angebote der Region zu betrachten. Indem der Kanton Aargau es Lernenden aus dem Kanton Aargau ermöglicht, die dreijährige Ausbildung zur Ernährungsberaterin im Kanton Bern ohne Entrichtung eines Schulgeldes zu absolvieren, wird dieser Grundsatz beachtet. Dass die auszubildende Person den Unterrichtsort frei wählen kann und darf, oder dass dieser am Wohnort oder in günstiger Nähe zu diesem zu liegen hat, wird nicht statuiert. Ein anderer Gesichtspunkt ergibt sich diesbezüglich bloss dann, wenn ein Schulobligatorium zur Diskussion steht.