richtung gemäss Schulliste kein Schulgeld zu entrichten. In Anhang I wird in der Schulliste unter dem Stichwort Kanton Bern die dreijährige Ausbildung zur Ernährungsberaterin aufgeführt. Die Klägerin hat somit gemäss diesem Abkommen die Möglichkeit, den Beruf der Ernährungsberaterin am Inselspital in Bern zu erlernen, wobei diesfalls für sie keine Schulgelder anfallen. c) Die Klägerin strebt jedoch eine dreijährige Ausbildung zur Ernährungsberaterin an der Schule für Ernährungsberatung in Zürich an.