Mit Beschluss vom 19. Dezember 2000 hat der Grosse Rat des Kantons Aargau den Regierungsrat ermächtigt, dem Regionalen Schulabkommen über die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung für Gesundheitsberufe (Regionales Schulabkommen im Gesundheitswesen der Nordwestschweiz) der Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Luzern und Solothurn beizutreten, welches die gestützt auf den Grossratsbeschluss vom 3. September 1991 vorgenommenen, einzelnen bilateralen Verträge ablöst. Laut Art. 7 dieses Abkommens, welches seit dem 1. Januar 2001 in Kraft ist, haben Lernende aus den Abkommenskantonen für den Besuch einer Schule oder Ausbildungsein-