Gestützt auf diese Ermächtigung hat der Kanton Aargau in der Folge bilaterale Verträge abgeschlossen. Mit Beschluss vom 19. Dezember 2000 hat der Grosse Rat des Kantons Aargau den Regierungsrat ermächtigt, dem Regionalen Schulabkommen über die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung für Gesundheitsberufe (Regionales Schulabkommen im Gesundheitswesen der Nordwestschweiz) der Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Luzern und Solothurn beizutreten, welches die gestützt auf den Grossratsbeschluss vom 3. September 1991 vorgenommenen, einzelnen bilateralen Verträge ablöst.