O., S. 47). Nach Auffassung des Baudepartements liegt das öffentliche Interesse vor allem in der Gleichbehandlung der Bewilligungsempfänger und "darin, den in der alten Verfügung nur provisorisch geregelten und gleichsam in der Schwebe gehaltenen Zustand einer endgültigen Lösung zuzuführen"; 2002 Normenkontrolle 127