Ebenso wurde in BGE 119 Ia 160 eine am 6. März 1990 eingereichte Inititiative, mit welcher ein "Gesetz über den Schutz der Aarelandschaft" geschaffen werden sollte und deren rückwirkende Inkraftsetzung per 1. Februar 1990 vorgesehen war, vom Bundesgericht als verfassungskonform beurteilt. In der neueren Lehre und Praxis wird zum zeitlichen Kriterium der Rückwirkung ausgeführt, die Grenze liege - vorbehältlich besonderer Umstände im Einzelfall - bei rund einem Jahr. Betont wird jedoch, dass es sich dabei nicht um eine "Faustregel" handelt.