2002 Normenkontrolle 119 I. Normenkontrolle 38 Inzidente Normenkontrolle von § 169 Abs. 4 BauG. - Begriffe der echten und der unechten Rückwirkung (Erw. 2/a). - Frühere und aktuelle Rechtslage; Wechsel vom Vorzugslast- zum Ersatzabgabesystem (Erw. 2/b). - Die Anwendung von § 169 Abs. 4 BauG hat eine echte Rückwirkung zur Folge (Erw. 2/c). Diese Rückwirkung ist im konkreten Fall weder zeitlich mässig, noch ist sie durch triftige Gründe gerechtfertigt (Erw. 3).