3.7.). - Die Schätzungskommission führt grundsätzlich keine neuen Kriterien für die Ermittlung des angemessenen Beitrags ein, wenn die angewendeten den Vorgaben des Erschliessungsabgaberechts genügen (Erw. 3.9.1.). Aus einem Entscheid der Schätzungskommission nach Baugesetz vom 21. Mai 2002 in Sachen K. gegen Einwohnergemeinde L. Aus den Erwägungen 3.3.1. Der Sondervorteil ist - neben seiner Funktion als Kriterium, ob ein Eigentümer in einen Beitragsplan einzubeziehen ist (...)