(...). Zusammenfassend ist somit festzuhalten, dass § 28 Abs. 1 Satz 1 LwG-AG nicht für solche Teile der Bodenverbesserungswerke gilt, die nur einem einzigen Grundeigentümer dienen und daher nicht gemeinschaftlich sind. (...) Schätzungskommission nach Baugesetz 2002 Erschliessungsabgaben 493 I. Erschliessungsabgaben