4.5, S. 46; ...). 4.2.4.5.4.7. Für die vorteilhafte Arrondierung des Landes nahm die Abteilung Landwirtschaft einen Faktorzuschlag von 0,1 vor. Es fragt sich, ob dieser Umstand nicht bei der Bewertung der Distanz der Gebäude bis zur Einfahrt in die Parzellen bereits hinlänglich berücksichtigt wurde. Weist die Gesamtheit der Parzellen eine günstige Distanz zu den Gebäuden auf, so kommt dies in der entsprechend hohen aufsummierten Bodenpunktzahl zum Ausdruck (vgl. Schätzungsanleitung Ziff. 3.4.3, S. 35; ...). 4.2.4.5.4.8. Die Abteilung Landwirtschaft nahm für den hohen Eigenlandanteil einen Faktorzuschlag von 0,1 vor (...).