Wegen der Bausubstanz und des Sanierungsbedarfs nahm die Abteilung Landwirtschaft eine Verminderung des Faktors um 0,1 vor. Bei der Ertragswertschätzung wird der Ausbau und die Zweckmässigkeit bei der Punktierung der einzelnen Gebäudeelemente berücksichtigt (Schätzungsanleitung Ziff. 1.4.1 [S. 14] i.V.m. Ziff. 4.5. ff. [S. 44 f.]); das Alter und der Zustand bestimmen dagegen den Kapitalisierungssatz (Schätzungsanleitung Ziff. 1.4.1 [S. 14] i.V.m. Ziff. 11.3. ff. [S. 143 f.]).