Folgende Korrekturfaktoren wurden vorgenommen: Arrondierung des Landes +0,1 Hoher Eigenlandanteil +0,1 Zwei getrennte Wohneinheiten +0,1 Verkehrslage +0,1 Bausubstanz, Sanierungsbedarf -0,1 (...) 4.2.4.5.4.5. Was die Gebäude betrifft, nahm die Abteilung Landwirtschaft einen Zuschlag des Faktors um 0,1 vor, da das Gewerbe mit dem Wohnhaus und dem Stöckli zwei getrennte Wohneinheiten aufweist. Wegen der Bausubstanz und des Sanierungsbedarfs nahm die Abteilung Landwirtschaft eine Verminderung des Faktors um 0,1 vor.