se und Ausstattung der Gebäude in die Vergleichsliste aufzunehmen. Dem Zustand der Gebäude könnte vielmehr mittels entsprechender Zu- bzw. Abschläge Rechnung getragen werden. Fraglich ist indes, in welchem Ausmass den konkreten Umständen im Einzelfall Rechnung zu tragen ist. Die Abteilung Landwirtschaft hielt sich bei den Zu- und Abschlägen zurück, da ihnen nur untergeordneter Charakter zukomme und grosse Verzerrungen für künftige Berechnungen vermieden werden sollten. Dem ist beizupflichten, wie nachstehend zu zeigen ist. Folgende Korrekturfaktoren wurden vorgenommen: Arrondierung des Landes +0,1 Hoher Eigenlandanteil +0,1