58 BGBB). 4.2.4.5.4.4. Liegen genügend Handänderungen vor, so ist davon auszugehen, dass der Durchschnittswert der darauf befindlichen Gebäude einem durchschnittlichen Zustand entspricht. Dasselbe gilt für die ebenfalls preisrelevanten Elemente der Gebäudegrösse und -aus- stattung. Aufgrund dieser Überlegung würde es sich somit rechtfertigen, nicht bloss Gewerbe mit identischem Zustand, identischer Grös- 2002 Bäuerliches Bodenrecht 485