erfolgt die Ertragswertschätzung nach andern Kriterien als bei Überschreitung des landwirtschaftlichen Normalbedarfs. Dieser wird aufgrund der Betriebsgrösse ermittelt, d.h. je grösser der Betrieb ist, desto mehr Raumeinheiten umfasst der landwirtschaftliche Normalbedarf. Innerhalb desselben erfolgt die Ertragswertschätzung nach dem Punktiersystem von Ziff. 4.1.-4.6. der Schätzungsanleitung (S. 39 ff.). Der Ertragswert des über den Normalbedarf hinausgehenden Wohnraums wird dagegen durch die Kapitalisierung des langfristig erzielbaren Mietzinses ermittelt (Ziff.