Die Bewertung erfolgt aber nicht in gleicher Weise wie bei nichtgewerblichen Teilen, denn die Beziehung der Elemente zum Gesamtbetrieb wird mit den von der Betriebsgrösse abhängigen Wertansätzen für Boden, Wohnhäuser und Rindviehscheunen berücksichtigt (Schätzungsanleitung S. 14, Ziff. 1.4.1.). Bei Wohnhäusern, welche dem landwirtschaftlichen Normalbedarf entsprechen, 484 Landwirtschaftliche Rekurskommission 2002