Zu beachten ist aber, dass auch die Ertragswertschätzung die landwirtschaftliche Gewerbe aufteilt in Boden, Wohngebäude und Ökonomiegebäude; für die Berechnung des Ertragswertes des gesamten Gewerbes werden die Werte dieser einzelnen Elemente zusammengezählt. Die Bewertung erfolgt aber nicht in gleicher Weise wie bei nichtgewerblichen Teilen, denn die Beziehung der Elemente zum Gesamtbetrieb wird mit den von der Betriebsgrösse abhängigen Wertansätzen für Boden, Wohnhäuser und Rindviehscheunen berücksichtigt (Schätzungsanleitung S. 14, Ziff.