Die vorberatende Kommission beantragte indes, dem Ständerat zu folgen (also Streichung von Abs. 2). Als Begründung führte der Berichterstatter an, dass die Kommission das Anliegen von Nationalrat Reichling als Selbstverständlichkeit betrachtet habe. Weiter führte der Berichterstatter Nussbaumer aus: "Ich nehme ein Beispiel, wo ich ein solches Gut- 482 Landwirtschaftliche Rekurskommission 2002