(Votum des Berichterstatters Nussbaumer, Amtl. Bull. NR vom 23. Januar 1991, S. 147). Absatz 2 wurde im Ständerat gestrichen, ohne dass dies spezifisch begründet wurde. Unklar ist, ob sich die Begründung des ständerätlichen Berichterstatters, dass die vorberatende Kommission (generell) die nationalrätliche Änderungen als unpraktikabel und viel zu aufwändig ablehnte ("Arbeitsbeschaffungsprogramm des Jahrhunderts für landwirtschaftliche Beratungsbüros"), auch auf den vorgenannten Abs. 2 bezog (Berichterstatter Schoch, Amtl. Bull. StR vom 12. März 1991, S. 152). Im Nationalrat beantragte Nationalrat Reichling, dass an Abs. 2 festgehalten werde.