NR vom 23. Januar 1991, S. 145]), wobei darunter die Höhe der heutigen Baukosten abzüglich der Altersentwertung zu verstehen sei. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass im freien Handel die Verkehrswerte für Land ohne Gebäude bedeutend höher liegen als jene für ganze Gewerbe, d.h. wenn die Gebäude neu seien und einen sehr hohen Zeitwert hätten, werde für das Land im allgemeinen weniger bezahlt. Deshalb solle nur "in der Regel" der Zeitwert des Wiederbeschaffungswertes massgeblich sein. "Wenn wir einfach diesen Zeitwert und den höchsten Einzelparzellenwert zusammenzählen würden, kämen wir zu hoch." (Votum des Berichterstatters Nussbaumer, Amtl.