vgl. die verschiedenen Anwendungsbereiche in: Eduard Hofer, BGBB- Kommentar, N. 7 zu Art. 10 BGBB). Er gilt als eigentlicher Gradmesser des wirtschaftlichen Wertes eines Gewerbes und ist daher eine entscheidende Grösse auch bei Handänderungen (namentlich zur Selbstbewirtschaftung). Die Anleitung für die Schätzung des landwirtschaftlichen Ertragswertes (kurz: Schätzungsanleitung) vom 25. Oktober 1995 (Anhang I zur Verordnung über das bäuerliche Bodenrecht vom 4. Oktober 1993) ist seit dem 1. Februar 1996 in Kraft. Wie die Abteilung Landwirtschaft zu Recht anführte, fand somit entgegen dem Vorhalt der Beschwerdeführerin im massgeblichen Zeitraum (oben Erw.