Gegen diese Variante wurde angeführt, sie sei zu streng und würde den Boden völlig aus dem marktwirtschaftlichen System herausnehmen; sie würde schlussendlich dazu führen, dass die höchstzulässigen Preise in ein paar Jahren gegen Null tendieren würden (was allerdings nicht zutrifft, denn der Wert würde längerfristig nahe beim Ertragswert zum Stillstand kommen [Anmerkung der Landwirtschaftlichen Rekurskommission]) (Voten von 2002 Bäuerliches Bodenrecht 479