StR vom 25. September 1990, S. 681 ff.). Bundesrat Koller teilte mit, dass sich vor allem im Vernehmlassungsverfahren gezeigt habe, dass ein System mit festen Höchstpreisvorschriften politisch nicht konsensfähig sei (Amtl. Bull. NR vom 23. Januar 1991, S. 148). Abgelehnt wurde auch der Vorschlag, dass der Preis übersetzt sei, wenn er das Mittel zwischen dem Verkehrswert und dem Ertragswert um mehr als 20% übersteige. Gegen diese Variante wurde angeführt, sie sei zu streng und würde den Boden völlig aus dem marktwirtschaftlichen System herausnehmen;