Berücksichtige man den Umstand, dass die Gebäude einen nicht unerheblichen Sanierungsbedarf haben, andererseits für die nicht zum landwirtschaftlichen Gewerbe gehörenden weiteren Grundstücke der H. ein Preis von Fr. 9.60 bis Fr. 10.-- pro Quadratmeter als bewilligungsfähig in Aussicht gestellt worden sei, zeige sich das Missverhältnis offensichtlich. Basierend auf der Real- wert-/Ertragswertmethode ergebe sich für die Gebäude ein Realwert von Fr. 564'000.-- (21,4%) bei einem Vergleichswert für die nichtüberbaute landwirtschaftliche Nutzfläche von Fr. 2'074'000.-- (...).