66 BGBB auf. Der Ertragswert könne schon aus Gründen der Änderung des Reglements nicht zu einem objektiven Ergebnis führen. Per 1. Februar 1996 sei die neue Anleitung für die Schätzung des landwirtschaftlichen Ertragswertes in Kraft gesetzt worden. Im Beurteilungszeitraum 1996-2000 wären somit zwei unterschiedliche Schätzungsanleitungen zu beachten, was nicht kompatibel sei. Dass der Ertragswert überhaupt keine taugliche Berechnungsbasis darstelle, ergebe sich aufgrund der Ergebnisse der Ertragswertschätzung, wo- 476 Landwirtschaftliche Rekurskommission 2002