Das Bundesgericht führte aus, dass nur dann richtige Resultate erzielt werden, wenn Vergleichspreise in genügender Zahl für Objekte ähnlicher Beschaffenheit zur Verfügung stehen, dass an diese Voraussetzung jedoch nicht zu hohe Anforderungen gestellt werden dürfen. In der Regel lässt sich selbst aus vereinzelten Vergleichsprei- 2002 Bäuerliches Bodenrecht 473