68 Abs. 1 BGBB (Entscheid Nr. 94145 der Volkswirtschaftsdirektion der Kantons Bern vom 30. Mai 1994). Diese Frage wurde im Kanton Solothurn grundsätzlich gleich entschieden: Ein Grundeigentümer mit bloss vagen Verkaufsabsichten habe keinen Anspruch auf eine Feststellungsverfügung, in der die nach bäuerlichem Bodenrecht 468 Landwirtschaftliche Rekurskommission 2002