Wochen ununterbrochen angebunden gehalten werden (DZ.2001.50002 vom 24. August 2001 i. S. F. H., Erw. 2.4.; ...) und gemäss Richtlinien des Bundesamtes für Veterinärwesen in der Winterfütterungsperiode mindestens 30 Tage Auslauf gewährt wird (...). Werden - entsprechend der Abteilung Landwirtschaft - bei einem Wechsel innerhalb eines Beitragsjahres von der Anbindehaltung zum Laufstall (BTS oder gar RAUS) die erforderlichen 90 Tage 2002 Direktzahlungen 465