Da die Beschwerdeführer nur 24 Tage Auslauf gewährten, seien nach Sanktionsschema 30 Punkte abzuziehen, wobei nach Abzug der Toleranz und unter Berücksichtigung des Umstandes, dass das Jungvieh von den Tierschutzverletzungen nicht betroffen sei, noch ein Abzug von 14 Punkten verbleibe (...). Die Beschwerdeführer stellen sich dagegen auf den Standpunkt, dass die Zeit im Laufstall miteinzuberechnen sei, in der Kontrollperiode vom 1. August 1999 bis 31. Juli 2000 hätten die Tiere somit 169 Tage Auslauf gehabt (...). 464 Landwirtschaftliche Rekurskommission 2002