109 Geschäftsverluste (§ 24 lit. b Ziff. 3 aStG) - Verluste auf Beteiligungen sind nur abziehbar, wenn Geschäftsvermögen vorliegt, d.h. wenn die Beteiligung der selbstständigen Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen gedient hat. 22. November 2002 in Sachen G., RV.2001.50183/K 6313 Aus den Erwägungen