bb) Der Beschwerdeführer hat gegen den vom Strassenverkehrsamt verfügten Führerausweisentzug ein Beschwerdeverfahren angestrengt und eine blosse Verwarnung (oder eventualiter eine Reduktion der Entzugsdauer) verlangt. Seinen Eventualantrag hat er u.a. mit der beruflichen Angewiesenheit des Beschwerdeführers auf den Führerausweis begründet. Der Anwalt des Beschwerdeführers 432 Verwaltungsgericht 2002