Seinen Standpunkt konnte er in seinen Schriftsätzen an die Vorinstanz genügend darlegen. Der Anspruch auf rechtliches Gehör des Beschwerdeführers wurde deshalb durch die Vorinstanz nicht verletzt. 106 Überprüfung von Erlassen (prinzipale oder abstrakte Normenkontrolle). - Das Gesuch um Überprüfung von Erlassen kann nicht mit einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde (oder einer verwaltungsgerichtlichen Klage) in einer einzigen Rechtsschrift verbunden werden (Änderung der Rechtsprechung).