- Umfang der Pflicht zur Begründung von Verfügungen und Entscheiden (Erw. II/1/b). - Kein stillschweigender Verzicht und keine stillschweigende Abweisung des Antrags auf Durchführung einer beweistauglichen Verhandlung (Erw. II/2). Entscheid des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer, vom 6. Mai 2002 in Sachen E.P. gegen Entscheid des Regierungsrats. Aus den Erwägungen