100 Rechtliches Gehör. - Werden durch einen fachkundigen Richter neue erhebliche Sachverhaltselemente eingebracht, muss den Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden (Erw. 2). vgl. AGVE 2002 49 178 101 Kostenverlegung (§ 35 VRPG). - Der AEW Energie AG sind keine Verfahrenskosten aufzuerlegen, wenn die Beschwerde gegen die von ihr verfügten Stromgebühren erfolgreich ist. 418 Verwaltungsgericht 2002 Beschluss des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer, vom 18. Juni 2002 in Sachen B.F. gegen Verfügung der AEW Energie AG.