Die letzte amtliche Vermessung, von der die Streitliegenschaft erfasst worden war (Los 1), datiert aus dem Jahre 1914 (...). Präzisierend muss festgehalten werden, dass die heutige Parzelle aus einer 1986 durchgeführten Parzellierung und Vereinigung entstanden ist (...), d.h. keine Landumlegung mit (neuer) amtlicher Vermessung, wie replikweise moniert wurde, stattgefunden hat (...). Dies lässt sich auch daraus erkennen, dass weder eine entsprechende Eigentumsbeschränkung im Grundbuch eingetragen ist, noch im Meliorationskataster ein entsprechender Vermerk vorhanden ist. Bei der