Armin Braun, Vollzugsfragen zum LPG, in: Blätter für Agrarrecht, 1985, S. 113). Dies trägt denn auch dem Ziel der Pachtzinsbestimmungen, dem Pächterschutz (...), am besten Rechnung. (...) 2.5.4. Die Beschwerdeführer verlangen für das nicht berücksichtigte Milchkontingent einen Zuschlag von Fr. 3.--/Are (...). Die Abteilung Landwirtschaft stellt sich dagegen auf den Standpunkt, dass seit dem 1. Mai 1999 gemäss Milchkontingentsverordnung keine Bindung mehr zwischen dem Milchkontingent und dem Land bestehe.