2001 Pachtrecht 433 II. Pachtrecht 98 Höchstzulässiger Pachtzins für ein landwirtschaftliches Grundstück. - Dem Pächter selbst steht kein Einspracherecht zu, er darf aber bei der einspracheberechtigten Behörde Antrag auf Einspracheerhebung gegen den überhöhten Pachtzins stellen (Erw. 2.3.1.f.). - Das Milchkontingent ist seit dem 1. Mai 1999 bei der Ermittlung des höchstzulässigen Pachtzinses nicht mehr einzuberechnen (Erw. 2.5.4.).