Die systematische Auslegung stützt das Ergebnis der historischen Auslegung. Auch die bisherige Praxis der Abteilung Landwirtschaft und der Landwirtschaftlichen Rekurskommission unter altem Landwirtschaftsrecht sah eine vollständige Streichung vor, allerdings nicht sämtlicher Direktzahlungen, sondern der IP oder der ergänzenden Direktzahlungen (LKE DZ.1999.50007 vom 30. August 2000 i. S. R. 2001 Direktzahlungen 431