a als auch Abs. 4 des Art. 70 LwG-CH die Einhaltung der Tierschutzgesetzgebung voraussetzen; ihr soll offenbar ein besonderer Stellenwert zukommen (systematisches Auslegungselement). 2.5.4.3.4. Die Auslegung nach Sinn und Zweck ist angesichts der erst kurzen verflossenen Zeit seit der parlamentarischen Beratung und Beschlussfassung mit der historischen Auslegung identisch (Erw. ...). 2.5.4.3.5. Zusammenfassend ist Folgendes festzuhalten.