Im Kommissionsbericht wurde ihre Auffassung wie folgt festgehalten: "In der neuen Agrarpolitik seien die ökologischen Anforderungen, die im Zusammenhang mit den Direktzahlungen gestellt werden, bereits verschärft worden, so dass heute Direktzahlungen - auch solche, die nicht ausdrücklich auf die Förderung naturgerechter Produktionsmethoden abzielen - nur noch entrichtet würden, wenn der ÖLN, insbesondere in bezug auf die Tierhaltung erbracht werde" (Amtliches Bulletin des Nationalrates, 19. März 1999, S. 439 ff, insbes. 442). 2.5.4.3.3. Die gewollte gänzliche Streichung der Direktzahlungen lässt denn auch erklären, weshalb sowohl Abs. 2 lit. a als auch Abs. 4 des Art.