- die kontrollierte Freilandhaltung Voraussetzung ist. Der Ständerat hat in bezug auf die Tierhaltung schon einen Schritt in diese Richtung gemacht, indem er feststellt, dass eine tiergerechte Nutztierhaltung nötig sei, um Direktzahlungen zu erhalten; das bedeutet die Einhaltung der bestehenden Gesetze und Verordnungen" (Amtliches Bulletin des Nationalrates, 4. März 1998, S. 307). In der Folge lehnte der Nationalrat den Antrag Baumann ab und schloss sich der ständerätlichen Fassung (s. oben) an (Amtliches Bulletin des Nationalrates, 4. März 1998, S. 308). Aufgrund der eben dargelegten, zum Thema Tierschutz und Direktzahlungen auffindbaren Voten ergibt sich, dass der Gesetzgeber